Landgericht Düsseldorf, 2008-11-11, 1 O 128/07

1 O 128/07Tribunal cantonal11 nov. 2008

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 1 O 128/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-11

Aktenzeichen: 1 O 128/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1111.1O128.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 124.527,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 90 %, der Klägerin zu 10 % auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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