Landgericht Düsseldorf, 2008-12-09, 2b O 119/08

2b O 119/08Tribunal cantonal9 déc. 2008

Regest

Eine Unebenheit auf einem Gehweg von 2 cm ist keine Gefahrenstelle, vor der sich ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer nicht selbst schützen kann und begründet keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 2b O 119/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-09

Aktenzeichen: 2b O 119/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1209.2B.O119.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Normen: BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34

Leitsätze

Eine Unebenheit auf einem Gehweg von 2 cm ist keine Gefahrenstelle, vor der sich ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer nicht selbst schützen kann und begründet keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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