5 O 486/06•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-28, 5 O 486/06
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-28, 5 O 486/06
5 O 486/06Tribunal cantonal28 janv. 2009
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 5 O 486/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-28
Aktenzeichen: 5 O 486/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0128.5O486.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 45.632,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2005 Zug um Zug gegen Übertragung der klägerseits gehaltenen Gesellschaftsanteile an dem Grundrenditenfonds
A
und
C
zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) bezüglich der vorgenannten Übertragung in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 2) zu 35 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2) zu 35 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 30 % .
Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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