Landgericht Düsseldorf, 2009-01-28, 5 O 499/06

5 O 499/06Tribunal cantonal28 janv. 2009

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 5 O 499/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-28

Aktenzeichen: 5 O 499/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0128.5O499.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 7.341,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2005 Zug um Zug gegen Übertragung der klägerseits gehaltenen Gesellschaftsanteile an dem Grundrenditenfonds

B,

zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) bezüglich der vorgenannten Übertragung in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 86 % und die Beklagte zu 2) zu 14 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2) zu 14 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 72 % .

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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