Landgericht Düsseldorf, 2009-02-17, 4a O 235/08

4a O 235/08Tribunal cantonal17 févr. 2009

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4a O 235/08 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-17

Aktenzeichen: 4a O 235/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0217.4A.O235.08.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstre-ckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.