40 O 49/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-12-18, 40 O 49/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-12-18, 40 O 49/08
40 O 49/08Tribunal cantonal18 déc. 2009
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 40 O 49/08 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: 40 O 49/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1218.40O49.08.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 40. Zivilkammer
Tenor
1.) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über bislang noch nicht abgerech-nete 1.839 Auftragsdatensätze für ULL-Aufträge eine Provisionsabrechnung zu erteilen.
2.) Die Beklagte wird weiter verurteilt, der Klägerin einen Buchauszug zu ertei-len über die für die Zeit vom 01.03.2006 bis zum 31.03.2008 vermittelten Pre-Selection-Verträge, ULL-Aufträge und DSL-Aufträge,
wobei der Buchauszug folgende Angaben zu enthalten hat:
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Namen und Anschrift des Kunden,
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Auftragsdatum
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Datum der Auftragsbestätigung
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Auftragsnummer, soweit vorhanden
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Vermitteltes Produkt laut Auftrag
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Stadium der Ausführung des Geschäfts beziehungsweise des Standes der Auftragsbearbeitung im Falle angebahnter Geschäfte (§ 87 Abs. 3 HGB)
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Stornierungen sowie Gründe der Nichtdurchführung mit Angabe der konkreten Vorgänge (Erklärungen, Handlungen) einschließlich aller Daten, die zur Nichtdurchführung des Vertrages führten,
Im Übrigen wird die Klage mit ihrem Antrag zu 1.) abgewiesen.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 10.000,-- € vorläufig vollstreck-bar.
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