Landgericht Düsseldorf, 2010-04-01, 11 O 493/09

11 O 493/09Tribunal cantonal1 avr. 2010

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 11 O 493/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-01

Aktenzeichen: 11 O 493/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0401.11O493.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aus der Rechtsschutzversicherung mit der Versicherungsscheinnummer 827155 Deckungsschutz zu gewähren für die erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die X aufgrund Beratungsfehler beim Erwerb des Zertifikats X zu einem Erwerbspreis von 20.070,00 € durch den Kläger.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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