Landgericht Düsseldorf, 2010-08-11, 9 O 289/09

9 O 289/09Tribunal cantonal11 août 2010

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 9 O 289/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-11

Aktenzeichen: 9 O 289/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0811.9O289.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte 33.825,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Baiszinssatz seit dem 12.07.2008 zu zahlen. Darüber hinaus wird der Kläger zu 1) verurteilt, an die Beklagte weitere 2.529,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Baiszinssatz seit dem 12.07.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

  1. Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1) zu 62 % und der Kläger zu 2) zu 38 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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