I-10/04•Landgericht Düsseldorf, 2010-10-14, I-10/04
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — I-10/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-14
Aktenzeichen: I-10/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1014.I10.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt,
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soweit dem Angeklagten Wilhelm Dxxxxx vorgeworfen ist, finanzielle Vorteile als Gegenleistung für die Abstimmungen im Rat der Stadt Ratingen betreffend den Bauleitplan H 250 (Fernholz/Sinkesbruch) entgegengenommen zu haben,
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soweit dem Angeklagten Txxxx vorgeworfen ist, finanzielle Vorteile als Gegenleistung für die Abstimmungen im Rat der Stadt Ratingen betreffend den Bauleitplan H 250 (Fernholz/Sinkesbruch) gewährt zu haben,
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soweit dem Angeklagten Michael Dxxxxx vorgeworfen ist, hierzu Beihilfe geleistet zu haben.
Im Übrigen werden die Angeklagten freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Die Staatskasse ist verpflichtet, dem Angeklagten Wilhelm Dxxxxx für die in dieser Sache auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Wuppertal vom 1. Februar 2000 am
- Februar 2000 durchgeführte Durchsuchung Entschädigung zu gewähren.
Die Staatskasse ist verpflichtet, dem Angeklagten Txxxx für die in dieser Sache auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Wuppertal vom 25. Oktober 1999 am
- Februar 2000 durchgeführte Durchsuchung Entschädigung zu gewähren.
Angewendete Vorschrift: § 78 Abs. 1 StGB.
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