Landgericht Düsseldorf, 2010-12-23, 21 S 30/10

21 S 30/10Tribunal cantonal23 déc. 2010

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 21 S 30/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: 21 S 30/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1223.21S30.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.1.2009 verkündete Urteil des Amtsge-richts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.753,92 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.1.2009 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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