Landgericht Düsseldorf, 2011-02-11, 1 O 20/07

1 O 20/07Tribunal cantonal11 févr. 2011

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 1 O 20/07 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-11

Aktenzeichen: 1 O 20/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0211.1O20.07.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage ist dem Grunde nach hinsichtlich des geltend gemachten Haupt-Zahlungsantrages aus dem Schriftsatz vom 9.01.2009, Ziffer 1. gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin die zukünftigen Kosten für Gefährdungsabschätzung, Untersuchung, Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten hinsichtlich der Grundstücke A einschließlich der von diesen Grundstücken ausgehenden Wasserverunreinigungen zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des Antrags auf Freistellung abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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