Landgericht Düsseldorf, 2011-03-10, 4a O 148/10 U.

4a O 148/10 U.Tribunal cantonal10 mars 2011

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4a O 148/10 U. — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-10

Aktenzeichen: 4a O 148/10 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0310.4A.O148.10U.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

  • I Der Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Juli 2010 zu zahlen.

  • II Im Übrigen wird die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen.

  • III Der Beklagte zu 2) trägt seine außergerichtlichen Kosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu ¼. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) zu ¾.

  • IV Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

  • V Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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