Landgericht Düsseldorf, 2011-05-02, 2b O 13/10

2b O 13/10Tribunal cantonal2 mai 2011

Regest

Ein mehrere Jahre zurückliegendes, abgeschlossenes Insolvenzverfahren hindert die Geltendmachung damals bereits vorliegender Ansprüche aus Insolvenzanfechtung im Rahmen eines neuerlichen Insolvenzverfahrens nicht. Für die Verjährung der Ansprüche gem. § 146 InsO ist allein der Zeitpunkt der Eröffnung des späteren Insolvenzverfahrens maßgeblich

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 2b O 13/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-02

Aktenzeichen: 2b O 13/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0502.2B.O13.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b. Zivilkammer

Normen: InsO §§ 143, 133, 146; BGB §§ 195, 199

Leitsätze

Ein mehrere Jahre zurückliegendes, abgeschlossenes Insolvenzverfahren hindert die Geltendmachung damals bereits vorliegender Ansprüche aus Insolvenzanfechtung im Rahmen eines neuerlichen Insolvenzverfahrens nicht. Für die Verjährung der Ansprüche gem. § 146 InsO ist allein der Zeitpunkt der Eröffnung des späteren Insolvenzverfahrens maßgeblich

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.339,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.11.2008 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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