6 O 357/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-02-28, 6 O 357/11
Landgericht Düsseldorf, 2012-02-28, 6 O 357/11
6 O 357/11Tribunal cantonal28 févr. 2012
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 6 O 357/11 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 6 O 357/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0228.6O357.11.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
I.
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird festgestellt, dass XXXXXXXXX der Beklagten ist.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Tübingen entstandenen Mehrkosten, trägt die Klägerin.
III.
Dieses Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäi-schen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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