Landgericht Düsseldorf, 2013-02-20, 12 O 163/11

12 O 163/11Tribunal cantonal20 févr. 2013

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 12 O 163/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-20

Aktenzeichen: 12 O 163/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0220.12O163.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 490.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen, ob von den Skulpturen „Affentore“, Version 1 und 2 die Auflage 3/3 hergestellt und gegebenenfalls wann diese Skulpturen zu welchem Kaufpreis veräußert worden sind.

Die Widerklage und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung.

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