Landgericht Düsseldorf, 2013-10-29, 1 O 35/09

1 O 35/09Tribunal cantonal29 oct. 2013

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 1 O 35/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-29

Aktenzeichen: 1 O 35/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1029.1O35.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.707,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, den Gabelstapler Marke L , gelb-schwarz, Baujahr 1996, Serien-Nr. X Zug um Zug gegen Zahlung von 24.707,86 € herauszugeben.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 48 % und die Beklagte zu 52 %.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages und für die Beklagte vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 €.

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