12 O 417/12 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-11-13, 12 O 417/12 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-11-13, 12 O 417/12 U.
12 O 417/12 U.Tribunal cantonal13 nov. 2013
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 12 O 417/12 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-13
Aktenzeichen: 12 O 417/12 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:1113.12O417.12U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken an den Geschäftsführern, zu unterlassen, im Bezug auf Reiseverträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, sowie sich auf diese Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:
- [2 Bezahlung
2.1] Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30 % (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung […] Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
- [5. Rücktritt]
In der Regel […] betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen von C
bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 %
ab 2. Tag vor Reiseantritt bis einschl. Tag des Reiseantritts 95 %
- [5.3.8.] Bei Reiseleistungen von H2 (C2 Packaging) […] finden entgegen den unter Ziffer 5.3.1. […] genannten Rücktrittspauschalen folgende Rücktrittspauschalen ihre Anwendung:
Bei Flugpauschalreisen, […]
vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 %
14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 %
II. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2012 zahlen.
III. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 EUR.
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