Landgericht Düsseldorf, 2014-04-23, 7 O 143/13 U.

7 O 143/13 U.Tribunal cantonal23 avr. 2014

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 7 O 143/13 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-23

Aktenzeichen: 7 O 143/13 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0423.7O143.13U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 2.060,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2013 zu zahlen.

Ferner wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 281,30 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 34 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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