Landgericht Düsseldorf, 2014-06-06, 25 T 456/12

25 T 456/12Tribunal cantonal6 juin 2014

Regest

Die Verwerfung oder Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags löst eine (Wert) Gebühr nach Nr. 2241 KV GKG aus.

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 25 T 456/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-06

Aktenzeichen: 25 T 456/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0606.25T456.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Leitsätze

Die Verwerfung oder Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags löst eine (Wert) Gebühr nach Nr. 2241 KV GKG aus.

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet

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