5 O 397/08•Landgericht Düsseldorf, 2014-11-26, 5 O 397/08
Landgericht Düsseldorf, 2014-11-26, 5 O 397/08
5 O 397/08Tribunal cantonal26 nov. 2014
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 5 O 397/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: 5 O 397/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1126.5O397.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das Vorbehalts-Anerkenntnisurteil vom 27.04.2009 wird aufgehoben. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 2.297,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.1.2009 an die Beklagten zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der vormaligen Klägerin tragen die Rechtsanwälte V3 und T3. Die Kosten des Rechtsstreits bis auf die außergerichtlichen Kosten der vormaligen Klägerin tragen der Kläger zu 95 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 5%. .
Das Urteil ist für den Kläger W der Kosten vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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