Landgericht Düsseldorf, 2015-01-15, 4b O 21/14

4b O 21/14Tribunal cantonal15 janv. 2015

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4b O 21/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-15

Aktenzeichen: 4b O 21/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0115.4B.O21.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.648,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 24 % und der Beklagte zu 76 %.

  • III. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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