Landgericht Düsseldorf, 2015-05-28, 3 O 290/14

3 O 290/14Tribunal cantonal28 mai 2015

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 3 O 290/14 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-28

Aktenzeichen: 3 O 290/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0528.3O290.14.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, ob die Beklagte die von ihr ursprünglich gehaltenen Stücke der Anleihe, Gattung ISIN DE000A0KAHL9, über nominal € 10.229.000,00 (und gegebenenfalls wie viele) zwischenzeitlich verkauft hat.

Im Übrigen wird die Klage auf der Auskunftsstufe abgewiesen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.000,00 vorläufig vollstreckbar.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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