5 S 40/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-12-16, 5 S 40/15
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 5 S 40/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-16
Aktenzeichen: 5 S 40/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1216.5S40.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts
Düsseldorf vom 06.05.2015, Az.: 23 C 626/14, teilweise abgeändert
und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.062,29 Euro nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz seit dem 13.02.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 90 %, die Beklagte 10 %.
Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die
Klägerin 88 %, die Beklagte 12 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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