Landgericht Düsseldorf, 2015-12-23, 14c O 121/14

14c O 121/14Tribunal cantonal23 déc. 2015

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 14c O 121/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-23

Aktenzeichen: 14c O 121/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1223.14C.O121.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an dem gesetzlichen Vertreter der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf dem deutschen Markt wie nachstehend wiedergegeben zu werben:

II.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 178,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2015 zu zahlen.

III.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 Euro vorläufig vollstreckbar.

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