Landgericht Düsseldorf, 2016-04-01, 39 O 20/14

39 O 20/14Tribunal cantonal1 avr. 2016

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 39 O 20/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-01

Aktenzeichen: 39 O 20/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0401.39O20.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39. Kammer f. Handelssachen

Tenor

Antrag 3) ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die daraus oder im Zusammenhang damit entstehen, dass der Beklagte als Vorstand der Klägerin für diese mit der Aaaaa den Erbbaurechtsvertrag vom 23. Juli 2009 betreffend das Schlossensemble Bbbbb und die Sanierung des Schlossensembles gegenständlich im Wesentlichen auf das Hauptgebäude beschränkte.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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