Landgericht Düsseldorf, 2016-04-13, 2a O 201/13

2a O 201/13Tribunal cantonal13 avr. 2016

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 2a O 201/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-13

Aktenzeichen: 2a O 201/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0413.2A.O201.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr aus der Vollziehung der einstweiligen Verfügung im Verfahren mit dem Az. 2 a O 166/13, Landgericht Düsseldorf, entstanden sind und zukünftig noch entstehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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