Landgericht Düsseldorf, 2016-04-14, 1 O 30/15

1 O 30/15Tribunal cantonal14 avr. 2016

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 1 O 30/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-14

Aktenzeichen: 1 O 30/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0414.1O30.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 16.489,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 26.02.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter zu verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.348,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 26.02.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

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