12 O 531/13•Landgericht Düsseldorf, 2016-07-20, 12 O 531/13
Landgericht Düsseldorf, 2016-07-20, 12 O 531/13
12 O 531/13Tribunal cantonal20 juil. 2016
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 12 O 531/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-20
Aktenzeichen: 12 O 531/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0720.12O531.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.483,65 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (7 %) und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 4.881,54 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (7 %) und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu zwei Dritteln. Die Beklagten tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin als Gesamtschuldner zu einem Sechstel, die Beklagte zu 2) darüber hinaus zu einem weiteren Sechstel. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin und die Beklagte zu 2) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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