Landgericht Düsseldorf, 2016-11-03, 4c O 79/15

4c O 79/15Tribunal cantonal3 nov. 2016

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4c O 79/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-03

Aktenzeichen: 4c O 79/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1103.4C.O79.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4c. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 119.965,55 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 3,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Teilbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR seit dem 28. Januar 2007, auf einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR seit dem 28. Januar 2008 und auf einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 19.965,55 EUR seit dem 28. Januar 2008.

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger vier Fünftel und die Beklagte ein Fünftel.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

V. Der Streitwert wird auf 600.000,00 EUR festgesetzt.

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