Landgericht Düsseldorf, 2017-02-13, 018 KLs-85 Js 61/10-1/15

018 KLs-85 Js 61/10-1/15Tribunal cantonal13 févr. 2017

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 018 KLs-85 Js 61/10-1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-13

Aktenzeichen: 018 KLs-85 Js 61/10-1/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0213.018KLS85JS61.10.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte U wird wegen Bestechlichkeit jeweils in Tateinheit mit Untreue in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung, sowie wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

7 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Von einer Verfallsanordnung gegen den Angeklagten U wird abgesehen, weil insofern Ansprüche Verletzter entgegenstehen. Es wird festgestellt, dass dem Verfall von Wertersatz an sich ein Betrag von 178.000,00 Euro unterliegt.

Der Angeklagte N wird wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit und Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

  • §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2 Nr. 4, 266 Abs. 1 2. Alt. und Abs. 2 i.V.m. 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 332 Abs. 1 S. 1, 335 Abs. 1 Nr. 1a) und Abs. 2 Nr. 1, 353b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 18 UStG, §§ 22, 23, 25 Abs. 2, 27, 52, 53 StGB -

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.