Landgericht Düsseldorf, 2017-04-21, 22 S 254/16

22 S 254/16Tribunal cantonal21 avr. 2017

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 22 S 254/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-21

Aktenzeichen: 22 S 254/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0421.22S254.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.08.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 22 C 89/16 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.298,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.10.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 29 % und die Beklagte zu 71 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, Zwangsvollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen

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