Landgericht Düsseldorf, 2017-04-26, 34 O 16/16

34 O 16/16Tribunal cantonal26 avr. 2017

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 34 O 16/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-26

Aktenzeichen: 34 O 16/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0426.34O16.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

  1. wie nachstehend für die Produkte „BOLOGNESE GEWÜRZ“ und/oder „GERMAN ALLROUNDER“ und/oder „RÜHREI GEWÜRZ“ und/oder „BEEF CLASSIC“ und/oder „BRAT KARTOFFEL GEWÜRZ“ und/oder „ARRABIATA GEWÜRZ“ wiedergegeben, Gewürze bzw. Gewürzmischungen in den Verkehr zu bringen

a) ohne - wie in allen diesen Fällen - das Zutatenverzeichnis mit dem Wort „Zutaten“ zu versehen

und/oder

b) ohne - wie in allen diesen Fällen - das Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Worten „mindestens haltbar bis ...“ anzugeben

und/oder

c) ohne - wie im Fall des Produkts „BOLOGNESE GEWÜRZ“ und/oder „RÜHREI GEWÜRZ“ und/oder „GERMAN ALLROUNDER“ den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, anzugeben

und/oder

d) ohne - wie im Fall des Produkts „BEEF CLASSIC“ - eine Allergenkennzeichnung im Zutatenverzeichnis vorzunehmen, die sich deutlich vom Rest des Zutatenverzeichnisses abhebt

und/oder

e) - wie im Fall des Produkts „RÜHREI GEWÜRZ“ und/oder „BRAT KARTOFFEL GEWÜRZ“ eine Gewürzmischung als „Gewürz“ zu bezeichnen:

und/oder

gegenüber Verbrauchern Waren, wie nachstehend für das Produkt „PETERSILIE“ wiedergegeben, unter Preisangabe zu bewerben, ohne den Grundpreis anzugeben:

Im übrigen wird die Klage hinsichtlich des weitergehenden Klagantrags zu Ziffer I.1.e) abgewiesen.

II.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.03.2016 zu zahlen.

III.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 20.000,-- €

Streitwert: 20.000,-- € (die Rücknahme des Klagantrags zu Ziffer I.1.e) hinsichtlich eines von drei Produkten hat keine Auswirkung auf den Streitwert)

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