Landgericht Düsseldorf, 2017-07-19, 13 O 30/16

13 O 30/16Tribunal cantonal19 juil. 2017

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 13 O 30/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-19

Aktenzeichen: 13 O 30/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0719.13O30.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.597,50 € nebst 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2015 zuzüglich 4,60 € vorgerichtliche Mahnkosten zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 76 % der Kosten des Rechtsstreits und die Beklagte 24 % der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit iHv 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.