Landgericht Düsseldorf, 2017-11-15, 41 O 75/10

41 O 75/10Tribunal cantonal15 nov. 2017

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 41 O 75/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-15

Aktenzeichen: 41 O 75/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:1115.41O75.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.452,98 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 0 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.481,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 0 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    1. Die Widerklage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Beide Streithelfer tragen die Kosten ihrer Streithilfe jeweils selbst.

    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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