Landgericht Düsseldorf, 2018-04-24, 4b O 3/18

4b O 3/18Tribunal cantonal24 avr. 2018

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4b O 3/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-24

Aktenzeichen: 4b O 3/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0424.4B.O3.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung durch die Verfügungsbeklagte darf die Verfügungsklägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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