Landgericht Düsseldorf, 2018-06-07, 14e O 252/14

14e O 252/14Tribunal cantonal7 juin 2018

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 14e O 252/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-07

Aktenzeichen: 14e O 252/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0607.14E.O252.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 721,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 93 Prozent und der Beklagte 7 Prozent zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden.

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