34 O 34/17•Landgericht Düsseldorf, 2018-12-07, 34 O 34/17
Landgericht Düsseldorf, 2018-12-07, 34 O 34/17
34 O 34/17Tribunal cantonal7 déc. 2018
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 34 O 34/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-07
Aktenzeichen: 34 O 34/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:1207.34O34.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer f. Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an ihren organschaftlichen Vertretern, zu unterlassen, wie in den im Anschluss an die Entscheidungsgründe eingefügten Abbildungen wiedergegeben mit dem Hinweis auf ein „kostenloses Girokonto“ zu werben.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger € 267,50 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Verurteilung zur Unterlassung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 25.000 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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