13 O 275/17•Landgericht Düsseldorf, 2019-03-20, 13 O 275/17
Landgericht Düsseldorf, 2019-03-20, 13 O 275/17
13 O 275/17Tribunal cantonal20 mars 2019
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 13 O 275/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 13 O 275/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0320.13O275.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 22.669,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Übertragung aller ihrer Rechte aus 50 Stück der Hypothekenanleihen WKN WGFH04 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Übertragung der Rechte aus den vorgenannten Anleihen im Verzug befinden.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin weitere 1.430,38 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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