Landgericht Düsseldorf, 2019-10-02, 11 Qs 20/19

11 Qs 20/19Tribunal cantonal2 oct. 2019

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 11 Qs 20/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-02

Aktenzeichen: 11 Qs 20/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1002.11QS20.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 15.08.2019 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Langenfeld vom 08.07.2019 gewährt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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