Landgericht Düsseldorf, 2019-10-10, 16 O 49/19

16 O 49/19Tribunal cantonal10 oct. 2019

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 16 O 49/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-10

Aktenzeichen: 16 O 49/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1010.16O49.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 12.128,75 nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent seit dem 11.05.2012 bis 21.11.2018 und seither in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung von EUR 11.515, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des VW Touran 2.0 TDI, Fahrzeugidentifikationsnummer: XXX, zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 22.11.2018 mit der Annahme des streitgegenständlichen Kraftfahrzeuges in Verzug der Annahme befindet.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung von EUR 958,19 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2019 zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

  6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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