Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 35 O 100/20 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2022-01-25
Aktenzeichen: 35 O 100/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0125.35O100.20.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB über sämtliche provisionspflichtigen Geschäfte zu erteilen, welche die Beklagte vom X des Klägers X und gemäß Zusatzvereinbarung Online-Shop (Anlage K 2) abgeschlossen hat, wobei dieser Auszug folgende Angaben zu enthalten hat:
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Kunde mit Name und Adresse (soweit bekannt),
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Auftragsdatum,
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der Inhalt des Auftrages (Auftragsnummer, bestellte Waren, Waren-bezeichnung, Warenart, Artikelnummer, Preise, Auftragswert, Lieferkonditionen),
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Datum der Auftragsbestätigung,
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Inhalt der Auftragsbestätigung (Auftragsbestätigungsnummer, bestellte Ware, Warenbezeichnung, Warenart, Artikelnummer, Preise, Auftragswert, Lieferkonditionen),
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Datum der Lieferung,
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Umfang der Lieferung, (Warenbezeichnung, Warenart, Artikel-nummer, Preise, Lieferwert, Lieferkonditionen),
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Datum der Rechnung,
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Inhalt der Rechnung bzw. der Rechnungen, soweit ein Auftrag in mehreren Teilen ausgeführt und berechnet worden ist (Rechnungs-nummer, berechnete Teile, Warenbezeichnung, Warenart, Artikel-nummer, Rechnungsbetrag, Lieferkonditionen),
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Datum der Kundenzahlung,
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gezahlter Betrag,
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Höhe des Skontos oder der Rabatte,
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bestellte, aber nicht gelieferte Ware (Produktbezeichnung und Betrag),
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Gründe für die Nichtauslieferung,
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vom Kunden zurückgesandte Ware (Artikelbezeichnung, Gutschrift-betrag),
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genaue Gründe für die Retouren,
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Stadium der jeweiligen Geschäftsabwicklung sowie
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Angaben über etwaige Rückbelastungen nach § 87 a Abs. 2 HGB nebst Gründen,
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Provisionssatz und
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gezahlte Provision.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.