Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 25 T 126/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-10-13
Aktenzeichen: 25 T 126/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:1013.25T126.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Versagungsantragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 02.09.2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.11.2021 wie folgt abgeändert:
Auf den Antrag der Versagungsantragsteller vom 25.05.2020 wird dem Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung versagt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.