Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 12 O 156/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-08-14
Aktenzeichen: 12 O 156/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0814.12O156.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 26.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 19.08.2023 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten einen Betrag in Höhe von 367,23 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2023 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.