Landgericht Dortmund, 2007-02-01, 2 O 465/06

2 O 465/06Tribunal cantonal1 févr. 2007

Regest

Dem VN steht trotz eines unberechtigten Rücktritts des VR kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Rücktritt durch falsche Angaben zu Gefahrumständen mit veranlasst hat.

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 2 O 465/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-01

Aktenzeichen: 2 O 465/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0201.2O465.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Dem VN steht trotz eines unberechtigten Rücktritts des VR kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Rücktritt durch falsche Angaben zu Gefahrumständen mit veranlasst hat.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem

Streitwert von 5.661,80 € die Klägern.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte

zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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