Landgericht Dortmund, 2007-08-01, 22 O 8/07

22 O 8/07Tribunal cantonal1 août 2007

Regest

Zum Verjährungsbeginn bei einem der Höhe nach noch in der Entwicklung befindlichen Schadensersatzanspruch, der auf Freistellung gerichtet ist ( nach neuem Recht )

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 22 O 8/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-01

Aktenzeichen: 22 O 8/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0801.22O8.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Normen: BGB 199 n.F. , BGB 217 n.F. , BGB 197 n.F.

Leitsätze

Zum Verjährungsbeginn bei einem der Höhe nach noch in der Entwicklung befindlichen Schadensersatzanspruch, der auf Freistellung gerichtet ist ( nach neuem Recht )

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern je zu 1/2 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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