Landgericht Dortmund, 2009-02-06, 21 O 473/03

21 O 473/03Tribunal cantonal6 févr. 2009

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 21 O 473/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-06

Aktenzeichen: 21 O 473/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0206.21O473.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.020,00 € (in Worten: achtzehntausendzwanzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.01.2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus dem Verkehrsunfall mit dem Versicherungsnehmer der Beklagten I am 24.02.2002 in A noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder einen anderen Dritten über-gegangen ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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