Landgericht Dortmund, 2009-11-05, 4 S 72/09

4 S 72/09Tribunal cantonal5 nov. 2009

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 4 S 72/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-05

Aktenzeichen: 4 S 72/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1105.4S72.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 249

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 22.06.2009 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56,02 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41 € zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und wird die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten tragen die Klägerin zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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