Landgericht Dortmund, 2009-12-16, 22 O 50/08

22 O 50/08Tribunal cantonal16 déc. 2009

Regest

Zum fehlenden schlüssigen Sachvortrag des äußeren Bildes einer Entwendung und des Wiederbeschaffungwertes

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 22 O 50/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-16

Aktenzeichen: 22 O 50/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1216.22O50.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Leitsätze

Zum fehlenden schlüssigen Sachvortrag des äußeren Bildes einer Entwendung und des Wiederbeschaffungwertes

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 22.04.2009 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin nach einem Streitwert in Höhe von 64.791,21 € auferlegt.

Die Fortsetzung der Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil und die Vollstreckung aus diesem Urteil dürfen nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages erfolgen.

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