Landgericht Dortmund, 2010-07-08, 2 O 418/03

2 O 418/03Tribunal cantonal8 juil. 2010

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 2 O 418/03 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-08

Aktenzeichen: 2 O 418/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0708.2O418.03.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten erteilte Startgutschrift den Wert der von dem Kläger bis zum 31. Dezember 2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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