Landgericht Dortmund, 2010-08-25, 21 O 250/09

21 O 250/09Tribunal cantonal25 août 2010

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 21 O 250/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-25

Aktenzeichen: 21 O 250/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0825.21O250.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 226.599,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins der europäischen Zentralbank seit dem 03.08.2007 zu bezahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin den in Folge des Unfalls vom 11.12.2004 entstandenen oder noch entstehenden materiellen Schaden zu ersetzen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.539,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins der europäischen Zentralbank seit dem 4.8.2009 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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